Weshalb das uns alle etwas angeht. Laut Tierschutzordnung müssen Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auf dem Wegnetz auch unangeleint bewegen können.

Die Stadt Luzern will auf ihrem Stadtgebiet die generelle Leinenpflicht einführen. Die Stadt hat zum Ausgleich zwei Freilaufzonen geschaffen. Eine dritte im Tribschenhorn bedarf einer Baubewilligung. Dagegen haben sich Hundehalter gewehrt, den Verein Pro Hund Tribschen gegründet und eine Beschwerde vor Kantonsgericht eingereicht. Sie finden die Freilaufzone zu klein und nicht für alle Hunde geeignet.
Der Verein fordert von der Stadt eine weiterhin liberale Haltung in Bezug auf die Leinenpflicht im Tribschenquartier. Während warmen Sommertagen und an Wochenenden wird das Naherholungsgebiet Tribschenhorn von Badegästen, Spaziergängern, Bikern, Joggern und Hundehalter frequentiert. Zu den übrigen Zeiten wird es wenig genutzt. Deshalb plädiert der Verein auf eine zeitlich geregelte Leinenpflicht.
Die EFS Mitglieder Pius und Bettina Mahnig mit ihrem Rüden Domingo vom Tödiblick sind Gründer des Vereines Pro Hund Tribschen. Bitte lesen Sie dazu auch auf der Homepage
www.prohundtribschen.ch

Weshalb das uns alle etwas angeht
Laut Tierschutzordnung müssen Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auf dem Wegnetz auch unangeleint bewegen können.
Die Entscheidung der Stadt Luzern könnte zu einem Präzedenzfall werden. Wenn sich die Mitglieder erfolgreich gegen die geplanten Freilaufflächen wehren können, kann das auch für andere Hundehalter in anderen Gebieten der Schweiz wichtig sein. Möchten Sie Ihren Hund nur noch an der Leine spazieren führen und nur in gewissen, eingezäunten Flächen freilassen können? So sieht für mich die artgerechte Hundehaltung definitiv nicht aus!
Da Anwalts- und Gerichtskosten teuer sind, kann man über die Homepage Mitglied werden und spenden.
Ganz nach dem Motto des Vereins:
Wir setzen uns für eine artgerechte Regelung des Hundefreilaufs ein.
Brigitte Nägeli