Medienmitteilung
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Unkomplizierte neue Regelung der Hundekurse im Kanton Zürich vorgesehen:

Mit grossem Mehr haben sich die Stimmberechtigen am 10. Februar 2019 dagegen ausgesprochen, die Ausbildungspflicht für Hundehalter und Hunde im Kanton Zürich vollumfänglich abzuschaffen. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat nun eine neue und unkomplizierte Regelung für Hundekurse vor.

Mit der Änderung, die der Regierungsrat beim Kantonsrat beantragt, wird eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungspflicht im kantonalen Hundegesetz verankert: Jede Person, die erstmals einen Hund hält, soll eine kurze, zwei Lektionen umfassende theoretische Hundeausbildung absolvieren. In der praktischen Ausbildung soll den Hundehalterinnen und -haltern in sechs Lektionen das artgerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden. Die Pflicht zur praktischen Ausbildung soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten.

Die Verpflichtung zur praktischen Hundeausbildung gilt derzeit erst für Halterinnen und Halter von grossen oder massigen Hunden. Diese Einschränkung ist nach Einschätzung des Regierungsrates und verschiedener Fachverbände nicht zielführend: Die mit der praktischen Ausbildung angestrebte Sozialisation und die artgerechte sowie sichere Haltung des Hundes ist unabhängig von dessen Grösse sinnvoll.

Für den praktischen Kurs waren bisher in der Regel vierzehn Lektionen erforderlich; neu sollen es noch sechs sein. Die bisherige Unterscheidung zwischen Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurs entfällt. Der Theorieteil war bis 2016 auf Bundesebene geregelt. Vorgeschrieben waren vier Lektionen; mit der neuen Regelung auf Kantonsstufe sind zwei Lektionen vorgesehen.

Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.zh.ch/…/unkomplizierte-neue-regelung-der-hundek…